Wissenswertes, Vorgaben und Richtlinien für Sie – unseren Kunden – zur Umsetzung Ihrer Anforderungen in unserer Produktion
Spezifikationen/Vorgaben für unsere Produktion
Hier erhalten Sie die aktuellen Anforderungen zur Erstellung der Druckdaten, sowie eine Übersicht zur aktuellen Bandbreite unserer Produkte und Formate. Ebenso informieren wir Sie über die Vorgaben für die Anlieferung von Beilagen und die zahlreichen Möglichkeiten in unserer Weiterverarbeitung. Wir bitten Sie die Vorgaben einzuhalten, um eine reibungslose Abwicklung Ihres Produktes zu garantieren. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, unsere Kundenberater anzusprechen.
Technisches_Datenblatt_gültig_05-2024
Anlieferungs- und Kennzeichnungsvorschriften
Anlieferungs- und Kennzeichnungsvorschriften Presse-Druck
Zugang zu Daten-Transfer-Portal (InBox)
InBox ist der direkte Draht Ihrer Druckdaten zu uns. Sie fungiert als ein virtueller Speicher, die Ihre Daten als Kopie bei uns speichert. Der Dateneingang ist ein vereinfachter Zugang für Sie an uns.
Adressdaten/Adressierung – bindende Vorgabe zur Erzeugung der Produktionsdaten (CSV-Datei)
Eine CSV-Datei (durch Kommas getrennte Werte) ist ein spezieller Dateityp, den Sie in Excel erstellen oder bearbeiten können. Statt Informationen in Spalten zu speichern, werden Informationen in CSV-Dateien durch Kommas getrennt. Wenn Text und Zahlen in einer CSV-Datei gespeichert werden, können sie einfach aus einem Programm in ein anderes verschoben werden. Nutzen Sie unsere CSV-Datei als Vorlage um ihre Adressdaten zur Optimierung des Postversands uns zu übergeben. Sollten Sie für die Adressdatenübergabe an uns unsere Musterdateien nicht verwenden, oder bei der Verarbeitung Ihrer Datei Fehler bei der Abfertigung entstehen, können wir den zeitlichen Ablaufplan nicht garantieren und entstandenen Mehraufwand gesondert berechnen.
Voraussetzung für die Adressdatenverarbeitung ist der Abschluß eines Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung. Bitte kommen Sie daher mit entsprechendem Vorlauf auf uns zu.
Hilfreiche Downloads zur Druckdatenerzeugung (WAN-IFRA und PDF-x-ready)
Farbprofil WAN-IFRA für Zeitungsdruck
Wir empfehlen für die Konvertierung den wahrnehmumgsorientierten (perzeptiven) Rendering Intent, Druck
gemäß ISO 12647-3:2013. Bitte verwenden Sie ISONewspaper26v4.icc oder Nachfolgeversion WAN-IFRANewspaper26v5.icc. Wird ein anderes Farbprofil als ISONewspaper verwendet findet eine Farbkonvertierung in das Zielprofil statt. Das kann zu ungewollten Farbabweichungen führen. Bitte beachten Sie dazu unsere technische Richtlinien.
PDF-x-ready
PDF-x-ready bietet eine Übersicht über alle aktuelle PDF-Varianten, die aktuell zur Verfügung stehen. Hier gibt es für Designer und Agenturen zahlreichen Hilfen zur Erstellung einer PDF-Variante.
Grundlage unserer Geschäftsbeziehung
Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Hier finden Sie die Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen für die Druckerei der Presse-Druck- und Verlags-GmbH Augsburg.
Datenschutzrichtlinien für unsere Auftragsumsetzung
Die EU-DS-GVO schreibt im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fort und hat sie weiterentwickelt. So bedarf jede Verarbeitung personenbezogener Daten auch in Zukunft einer Legitimation in Form einer freiwilligen Entscheidung des Betroffenen oder einer Rechtsgrundlage. Außerdem werden die für den Grundrechtsschutz zentralen Prinzipien von Zweckbindung, Transparenz, Datensparsamkeit und Gewährleistung einer angemessenen Datensicherheit fortgeführt und weiterentwickelt. Daneben werden die Aufsichtsbehörden in Europa in ihrer Unabhängigkeit und auch im Hinblick auf ihre Befugnisse noch einmal deutlich gestärkt und wirksame Sanktionen für Datenschutzverstöße vorgesehen.
Hier finden Sie Informationen zur Anwendung der Datenschutzgrundverordnung in unserem Unternehmen.
Auftragsverarbeitungs-Vertrag
Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister verarbeiten lässt. Unter der alten Terminologie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) war das Dokument als Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag oder ADV-Vertrag bekannt.
Die Anforderungen an einen solchen Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten steigen mit der DSGVO. Zwar sind im Vergleich zum bisherigen § 11 BDSG weichere Regelungen aufgestellt, was den Vertrag an sich angeht. Das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird jedoch insgesamt deutlich schärfer ausgestaltet, als es nach dem BDSG in seiner heutigen Fassung der Fall ist.
Für die Adressdatenverarbeitung bei der Adressierung der Produkte zum Postversand ist der Abschluß eines Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung Voraussetzung bei uns. Bitte kommen Sie daher mit entsprechendem Vorlauf auf uns zu.
Stand März 2022